FAQ
- 1. Wer liefert Auskünfte zu Schweissnähten (z.B. für Vorwärmen, Schweissverfahren, Schweissnahtqualität)?
- 2. Wie können Schrauben oder Gewindestangen der Festigkeitsklasse 8.8 geschweisst werden?
- 3. Sind alte Gusseisenstützen für Anschlüsse oder Verstärkungen schweissbar?
1. Wer liefert Auskünfte zu Schweissnähten (z.B. für Vorwärmen, Schweissverfahren, Schweissnahtqualität)?
Hierzu nennt die SZS-Publikation "Konstruktionstabellen C5/05" auf Seite 119 die Prüfstellen SVS und SWI sowie weitere Prüfinstitute. Informationsstellen finden sich auch auf der SZS-Website unter "Produkte & Dienste" oder können über die SZS-Bauberatung erfragt werden. Zudem können Schweissfachingenieure in Unternehmungen mit Herstellerqualifikation H1 kompetent Auskunft geben.
2. Wie können Schrauben oder Gewindestangen der Festigkeitsklasse 8.8 geschweisst werden?
An hochfesten Schrauben und Gewindestangen der Festigkeitsklassen 8.8 und höher (z.B. 10.9) besteht ein absolutes Schweissverbot (siehe Norm SIA 263 "Stahlbau", Ziffer 3.2.3.8). Muss dennoch geschweisst werden, so nur an entsprechenden Schweissmuttern und Schweissmuffen (siehe SZS-Publikation "Konstruktionstabellen C5/05", Seite 100).
3. Sind alte Gusseisenstützen für Anschlüsse oder Verstärkungen schweissbar?
Die Schweissbarkeit wird in der Regel durch Probeentnahme und Materialtest beurteilt und mittels Verfahrensprüfung für jeden Einzelfall definiert Die entscheidende Grösse ist der Kohlenstoffgehalt des Gusseisens.








