FAQ
- 1. Welche m3-Preise gelten im Stahlbau?
- 2. Welche Ansätze gelten für Dienstleistungen von Zeichner/Konstrukteur?
- 3. In der Abrechnung des Unternehmers wird zusätzlich zum vereinbarten Festpreis ein Schrottzuschlag verrechnet. Ist dies korrekt?
- 4. Wann sind beim Stahlgewicht die Unterschiede zwischen Ausschreibung und Ausführung von Bedeutung für die Abrechnung des Unternehmers? Wie wird das Stahlgewicht für die Abrechnung korrekt ermittelt?
- 5. Wer bezahlt die Qualitätsprüfungen, namentlich die Schweissnahtprüfungen?
1. Welche m3-Preise gelten im Stahlbau?
Der Stahlbau kennt keine typischen Kubikmeterpreise, sondern Ausmasspreise (CHF/t, CHF/m2). Im Einzelfall sind die Kosten eines Stahlbaus sehr stark abhängig von der auszuführenden Konstruktion, vom erforderlichen Oberflächenschutz und der Baustellenlogistik (CHF/t: 2'500.- bis 10'000.-) Somit empfiehlt es sich, bei einem Unternehmer eine Kostenschätzung aufgrund des Vorprojekts einzuholen. Als Vergleichszahlen dienen Objektdaten aus der SZS-Serie Steeldoc / Bauen in Stahl. Die SZS-Publikation "Stahlhochbauten / Gewichte, C3" liefert Vergleichszahlen über die Tonnage von typischen Stahlbaukonstruktionen.
Für alle Arten von Gebäuden lassen sich Stahlbau-Lösungen finden, die gegenüber der Massiv- oder Holzbauweise konkurrenzfähig sind, ausgenommen vielleicht Geschossbauten mit geringen Spannweiten bis ca. 6 Meter.
2. Welche Ansätze gelten für Dienstleistungen von Zeichner/Konstrukteur?
3. In der Abrechnung des Unternehmers wird zusätzlich zum vereinbarten Festpreis ein Schrottzuschlag verrechnet. Ist dies korrekt?
4. Wann sind beim Stahlgewicht die Unterschiede zwischen Ausschreibung und Ausführung von Bedeutung für die Abrechnung des Unternehmers? Wie wird das Stahlgewicht für die Abrechnung korrekt ermittelt?
Unterschiede beim Stahlgewicht zwischen Ausschreibung und Ausführung sind sehr häufig. Das Stahlgewicht gemäss Ausführung kann für die Abrechung des Unternehmers in folgenden Fällen erfasst werden (siehe auch Norm SIA 118/263):
- Wenn die Materialkosten in der Offerte separat ausgewiesen sind.
- Wenn Materialpreisänderungen verrechnet werden dürfen (siehe Materialpreis-Indexierung).
- Wenn ein Preis pro Tonne fertige Stahlkonstruktion vereinbart wurde.
- Für aus den Ausschreibungsunterlagen nicht ersichtliche und nach Abschluss des Werkvertrags verlangte Arbeiten oder Änderungen.
Sind für ein Objekt Global-, Pauschal- oder Stückpreise vereinbart worden und trifft keiner der obenstehenden vier Fälle zu, so entfällt eine Abrechnung nach Stahlgewicht.
Für die Abrechnung ist gemäss Norm SIA 118/263 nicht das effektive Stahlgewicht, sondern ein theoretisches Gewicht massgebend. Als Massurkunden gelten die für die Ausführung erstellten Stücklisten und Werkstattzeichnungen:
Bei Walzprofilen wird dabei die grösste Länge des eingebauten Profils eingesetzt.
Das Vorgehen bei schräggeschnittenen Blechen ist nur in der Vorgängernorm SIA 230 ausdrücklich geregelt, gemäss allgemeiner Praxis der CAD-Systeme werden aber schräggeschnittene Bleche stets zum Rechteck ergänzt und somit auch als solche abgerechnet.
Prinzipiell wird dem Unternehmer also der Materialpreis des Verschnitts zum vollen Preis vergütet, ungeachtet seines allfälligen Schrottwerts.
5. Wer bezahlt die Qualitätsprüfungen, namentlich die Schweissnahtprüfungen?
Der Unternehmer muss die erforderlichen Prüfungen zur Sicherstellung der mit der Ausschreibung vorgeschriebenen Qualität auf eigene Rechnung durchführen. Weitere in den Ausschreibungsunterlagen definierte, vom Unternehmer vorzunehmende Prüfungen sind ebenfalls in den Offertpreisen einzurechnen. Der Unternehmer darf aber seinen Aufwand für Prüfungen, die erst nach Vertragsabschluss gefordert werden, dem Auftraggeber berechnen.
Vom Auftraggeber zur Kontrolle des Unternehmers angeordnete Prüfungen durch Dritte gehen zu Lasten des Auftraggebers, solange die Ergebnisse in Ordnung sind. Werden die mit der Ausschreibung vorgeschriebenen Anforderungen nicht erfüllt, muss der Unternehmer die Prüfungen zahlen.








