FAQ
- 1. Welche Unterlagen gelten für Brandschutz-Nachweise im Stahlbau?
- 2. Wo finde ich Software für Brandschutz-Nachweise?
- 3. Welche Besonderheiten sind beim Brandschutz-Nachweis von Stützen zu beachten?
- 4. Wie werden einbetonierte Träger mit sichtbarem Unterflansch nachgewiesen?
- 5. Wie werden Deckenträger mit feuerwiderstandsfähiger Unterdecke nachgewiesen?
- 6. Welche Besonderheiten gelten für den Brandschutz-Nachweis von aufgeklebten Stahlblechen?
1. Welche Unterlagen gelten für Brandschutz-Nachweise im Stahlbau?
- die SZS-Publikation "Steeldoc 02/06, Brandschutz im Stahlbau" beschreibt die Nachweisverfahren für ungeschütze und verkleidete Stahlbauteile detailliert und dient als Berechnungsgrundlage
- ältere Unterlagen (SIA 82, SZS C2.1, EKS 89) dürfen weiterverwendet werden, doch sind die bezeichnungs- und verfahrensbedingten Abweichungen vom Swisscode zu beachten
- für Verbundkonstruktionen sind die SZS-Publikationen "Brandsichere Stahl-Beton-Verbundtragwerke, C2.4" und "Verbundstützen aus quadratischen und rechteckigen Hohlprofilen, C2.3" sowie die beim SZS erhältliche EKS-Publikation Nr. 32 "Feuerwiderstand von Blechverbunddecken" anwendbar; ausserdem die Norm SIA 264/1 "Stahl-Beton-Verbundbau - Ergänzende Festlegungen"
2. Wo finde ich Software für Brandschutz-Nachweise?
- siehe CD zur vergriffenen SZS-Publikation "Kursdokumentation Brandschutz im Stahlbau, C10" (C10.1)
3. Welche Besonderheiten sind beim Brandschutz-Nachweis von Stützen zu beachten?
Im Brandfall können Stützen, je nach konstruktiven Gegebenheiten, in den kalten Bereichen der Nachbargeschosse eingespannt sein (Durchlaufstützen, biegesteif angeschlossene Stahlpilze, bei Endplatten eher fraglich). Durch die kleinere Knicklänge reduziert sich die Ausnutzung im Brandfall.
Vollstahlstützen können je nach Ausnutzung ungeschützt bleiben: für R30 ab ca. RND/VKT 70, für R60 ab ca. RND/VKT 250 - da kann sich auch eine Überdimensionierung lohnen.
Stützen im Freien können, nach Absprache mit der Brandschutzbehörde, für geringere Feuerwiderstandsdauer bemessen, durch die Fassade abgeschirmt, gebäudeseitig verkleidet oder mit der Aussenbrandkurve (SZS-Publikation "Steeldoc 02/06, Brandschutz im Stahlbau", S. 31/32) nachgewiesen werden.
4. Wie werden einbetonierte Träger mit sichtbarem Unterflansch nachgewiesen?
Der Nachweis als ungeschützt bleibender Slim-Floor-Träger ist am wirtschaftlichsten, allenfalls ist eine Zusatzbewehrung über dem Unterflansch nötig. Details siehe
- SZS-Merkblatt M1"Feuerwiderstand: Anforderungen, Bauformen, Abmessungen" (Download PDF)
- SZS-Publikation "Steeldoc 02/06, Brandschutz im Stahlbau", S. 35
Näherungsweise ist auch ein Nachweis als Kammerbetonträger gemäss SZS-Publikation "Brandsichere Stahl-Beton-Verbundtragwerke, C2.4" oder Norm SIA 264/1"Stahl-Beton-Verbundbau - Ergänzende Festlegungen" möglich.
Falls der Unterflansch geschützt wird (Brandschutzanstrich oder -verkleidung), erfolgt der Nachweis konventionell, mit dem Profilfaktor entsprechend der tatsächlichen Geometrie.
5. Wie werden Deckenträger mit feuerwiderstandsfähiger Unterdecke nachgewiesen?
Bei Systemunterdecken wird der Feuerwiderstand gemäss Brandschutzregister nachgewiesen.
Bei andern Unterdecken erfolgt der Nachweis gemäss SZS-Publikation "Steeldoc 02/06, Brandschutz im Stahlbau" (Materialeigenschaften gemäss Abb. 50, Profilfaktor näherungsweise für dreiseitige kastenförmige Verkleidung).








