FAQ
- 1. Wie ist bei der Planung vorzugehen?
- 2. Wo finde ich die VKF-Brandschutz-Erläuterung 1008?
- 3. Sind Brandschutzanstriche auch auf gusseisernen Stützen möglich?
- 4. Welche Oberflächengüte ist bei Pinsel-Applikation von Brandschutzanstrichen zu erwarten?
- 5. Sind Brandschutzanstriche für dünne Zugstangen aus Rundstahl RND geeignet?
- 6. Gelten RND (Rundstäbe) und VKT (Vierkantstäbe) als offen oder als geschlossen?
- 7. Wo finde ich Tabellen mit Profilfaktoren?
- 8. Was kosten Brandschutzanstriche?
- 9. Wie sind Bauteile mit Brandschutzanstrich zu kennzeichnen?
- 10. Abweichungen vom VKF-Brandschutzregister: Sind geringere Schichtdicken, andere Produkte, R90 möglich?
- 11. Sind Brandschutzanstrich und Verkleidung kombinierbar?
- 12. Dürfen Brandschutzanstriche auf Altanstrichen oder Asbestfaserbeschichtungen angewendet werden?
- 13. Welche Voraussetzungen muss eine Firma erfüllen, damit sie Brandschutzanstriche applizieren darf?
- 14. Wie können Einträge und Mutationen im Register der ausgebildeten Applikateure bewirkt werden?
- 15. Wer darf den applizierten Brandschutzanstrich vor dem Auftragen des Deckanstrichs abnehmen (Schichtdickenmessung, Protokollierung)?
- 16. Wie kann man sich als "Anerkannte Stelle für Schichtdickenmessung" (neutrale Stelle) registrieren lassen?
1. Wie ist bei der Planung vorzugehen?
- Die anwendbaren Produkte und ihre erforderlichen Schichtdicken sind im Brandschutzregister aufgeführt.
- Mittels SZS-Gesuchsformular erwirkt der Bauplaner eine objektspezifische Bewilligung durch die Brandschutzbehörde.
- Allenfalls weist der Ingenieur rechnerisch eine optimierte Schichtdicke nach (Nachweis an Brandschutzbehörde einreichen).
- Für die Ausführung muss ein registrierter Applikateur beigezogen werden.
Alle notwendigen Informationen und Unterlagen sind auf der SZS-Website unter "Brandschutzanstriche" zusammengestellt.
2. Wo finde ich die VKF-Brandschutz-Erläuterung 1008?
Unter dem Titel "Dämmschichtbildende Brandschutzanstriche" ist dieses Dokument auf der Website der VKF im Verzeichnis der Erläuterungen sowohl online als auch als PDF zu finden.
3. Sind Brandschutzanstriche auch auf gusseisernen Stützen möglich?
4. Welche Oberflächengüte ist bei Pinsel-Applikation von Brandschutzanstrichen zu erwarten?
5. Sind Brandschutzanstriche für dünne Zugstangen aus Rundstahl RND geeignet?
Die Pinsel-Applikation ist zeit- und kostenaufwendig, mit Spritzen entsteht bei dünnen Stangen viel Materialverlust. Mögliche Alternativen:
- dämmschichtbildende Klebefolien
- Verkleidung mit Halbschalen
- anderes Tragsystem ohne Zugstangen
- Lastfall Brand mit Zugstangen-Ausfall nachweisen
6. Gelten RND (Rundstäbe) und VKT (Vierkantstäbe) als offen oder als geschlossen?
7. Wo finde ich Tabellen mit Profilfaktoren?
- in der SZS-Publikation "Steeldoc 02/06, Brandschutz im Stahlbau"
- auf der SZS-Website im Bereich "Technische Themen" unter "Brandschutzanstriche"
8. Was kosten Brandschutzanstriche?
Der Preis für Brandschutzbeschichtungen (CHF/m2) ist direkt abhängig von der Schichtdicke und den Spritzverlusten sowie von der Zugänglichkeit (Gerüste, Scherenbühnen); die erforderliche Schichtdicke ist wiederum abhängig vom verlangten Feuerwiderstand und dem Profilfaktor. Richtpreise sind insofern mit Vorsicht zu geniessen. Richtpreise und weitere Informationen:
- SZS-Merkblatt M2 "Basisinformationen über dämmschichtbildende Brandschutzsysteme" (Download PDF)
- SZS-Publikation "Steeldoc 02/06, Brandschutz im Stahlbau"
9. Wie sind Bauteile mit Brandschutzanstrich zu kennzeichnen?
10. Abweichungen vom VKF-Brandschutzregister: Sind geringere Schichtdicken, andere Produkte, R90 möglich?
Die Unterlagen für die Optimierung der Schichtdicken sind für einzelne Beschichtungssysteme auf der SZS-Website unter "Brandschutzanstriche" verlinkt ("Schichtdicken für rechnerische Nachweise").
Der zugehörige rechnerische Nachweis auf der Grundlage der SZS-Publikation "Steeldoc 02/06, Brandschutz im Stahlbau" muss die statische Ausnutzung einbeziehen und an die Brandschutzbehörde eingereicht werden (Nachweisformulare ebenfalls unter obigem Link).
Für die allfällige Anwendung EU-konformer Produkte ausserhalb des VKF-Brandschutzregisters (inkl. Brandschutzanstriche R90) ist die zuständige Brandschutzbehörde zu kontaktieren.
11. Sind Brandschutzanstrich und Verkleidung kombinierbar?
Der Anstrich braucht unbedingt Platz zum Aufschäumen (etwa das 50-fache der Trockenschichtdicke, d.h. 30-80 mm). Teilflächen mit fehlendem Platz zum Aufschäumen können entsprechend verkleidet werden.
Eine vollständige Einhausung (z.B. Blechummantelung als Anprallschutz) muss diesen Zwischenraum sicherstellen, doch wird in solchen Fällen eher die kostengünstigere Spritzputzverkleidung gewählt.
12. Dürfen Brandschutzanstriche auf Altanstrichen oder Asbestfaserbeschichtungen angewendet werden?
13. Welche Voraussetzungen muss eine Firma erfüllen, damit sie Brandschutzanstriche applizieren darf?
Die Arbeiten müssen von einem durch das SZS ausgebildeten Applikateur ausgeführt oder dauernd überwacht werden. Die Ausbildungskurs-Ausschreibungen und das Register der ausgebildeten Applikateure sind auf der SZS-Website unter "Brandschutzanstriche" verlinkt.
Die Firma muss über geeignete Gerätschaften für die Applikation und die Qualitätssicherung verfügen. In der Regel sind dies Hochdruck-Kolbenpumpe, Kontaktthermometer, Hygrometer, Schichtdicken-Messkamm, evtl. Trockenschichtdicken-Messgeräte.
Für die Sanktionierung allfälliger Abweichungen von diesen Voraussetzungen ist die Brandschutzbehörde zuständig.
14. Wie können Einträge und Mutationen im Register der ausgebildeten Applikateure bewirkt werden?
Für den Registereintrag ist der vollständig ausgefüllte Teilnehmerausweis aus einem SZS-Applikateurkurs einzureichen.
Für die Meldung von Mutationen (Adressänderungen, Arbeitgeberwechsel) ist das entsprechende Internetformular zu verwenden.
Ein gebührenpflichtiger Internetlink auf die eigene Homepage kann bei der SZS-Geschäftsstelle angefordert werden.
15. Wer darf den applizierten Brandschutzanstrich vor dem Auftragen des Deckanstrichs abnehmen (Schichtdickenmessung, Protokollierung)?
16. Wie kann man sich als "Anerkannte Stelle für Schichtdickenmessung" (neutrale Stelle) registrieren lassen?
Erforderlich sind geeignete Messgeräte und geschultes Personal mit Handhabungs-Erfahrung.
Eine Anmeldung zur Registrierung erfolgt unter Beilage entsprechender Nachweise an die SZS-Geschäftsstelle. Für die Überprüfung und den Register-Eintrag wird eine Gebühr erhoben.
Ein aktiver Applikateur, Systemhalter oder Produktvertreiber kann nicht als neutrale Stelle tätig sein.








