FAQ
- 1. Welche Anforderung an den Feuerwiderstand gilt für mein Projekt?
- 2. Welche Anforderung an den Feuerwiderstand gilt für Galerietragwerke?
- 3. Wann gilt für Stahlbauteile statt der üblichen Feuerwiderstandsanforderungen (z.B. R30 oder R60) eine Anforderung EI 30 oder EI 60? Wie ist dann vorzugehen?
1. Welche Anforderung an den Feuerwiderstand gilt für mein Projekt?
Massgebend sind die Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF.
Für Stahltragwerke sind die Anforderungen übersichtlich zusammengefasst in den SZS-Publikationen
- Merkblatt M1 "Feuerwiderstand: Anforderungen, Bauformen, Abmessungen" (Download PDF)
- "Steeldoc 02/06, Brandschutz im Stahlbau"
Bemerkenswert: Bei zahlreichen Nutzungen ist für das Stahltragwerk gar kein Feuerwiderstand erforderlich.
2. Welche Anforderung an den Feuerwiderstand gilt für Galerietragwerke?
3. Wann gilt für Stahlbauteile statt der üblichen Feuerwiderstandsanforderungen (z.B. R30 oder R60) eine Anforderung EI 30 oder EI 60? Wie ist dann vorzugehen?
EI-Anforderungen (Dichtheit und Wärmedämmung) gelten nur für flächige Bauteile. Im Stahlbau sind dies meistens Profilblech-Verbunddecken: Hier sind die Bemessungsgrundlagen für REI 30 bis REI 90 in der beim SZS erhältlichen EKS-Publikation Nr. 32 "Feuerwiderstand von Blechverbunddecken" enthalten, insbesondere hinsichtlich Deckendicke und Bewehrung.
Andere Decken und Wände aus Stahlblech sind als Systembauteile im Brandschutzregister geregelt.
Für den Bereich Abschlüsse/Türen/Tore sei auf die Website der Schweizerischen Metall-Union SMU verwiesen.








