FAQ

zum Thema: Ausschreibung

1. Nach welchen Grundlagen soll ausgeschrieben werden?

Der Normpositionenkatalog NPK 321 der Schweizwerischen Zentralstelle für Baurationalisierung CRB bietet eine ausführliche Grundlage und ist auch geeignet für elektronische Ausschreibungen. Oft ist es sinnvoll, frei und gezielt (gemäss NPK 321 global) auszuschreiben, mit Auschreibungsplänen und Materiallisten; die Unternehmer bevorzugen diese Art. Je ausführlicher die Anfrage, desto präziser der Preis.


2. Welche Teuerungsklauseln und Preisänderungsregeln gelten?

Grundsätzlich gelten

  • die Norm SIA 118/263 "Allgemeine Bedingungen für Stahlbau"
  • der Swissmem-Lohnindex (www.swissmem.ch >Arbeitgeberfragen) und
  • der KBOB-Materialpreisindex (www.kbob.ch >Publikationen >Preisänderungsfragen).

Materialpreise sind heute keine festen Preise mehr, sie unterliegen der Weltmarktsituation der Stahlherstellung und werden periodisch von den Stahlhändlern veröffentlicht. Der Unternehmer wird diesbezüglich eine Preisbindung auf längere Zeit vermeiden wollen. Aus diesem Grund hat das SZS die Empfehlung „Materialpreis-Indexierung“ veröffentlicht.

Für den Ausschreibungstext empfiehlt sich folgende Formulierung:

  Materialkostengültigkeit
Materialkosten sollen in % der Offertsumme oder nach NPK separat ausgewiesen werden. Die Materialpreise entsprechen den am Tag der Offerte gültigen Material-Grundpreisen inklusive Schrottzuschlag und gelten für vorliegende definitive Stücklisten. Aufgrund der unstabilen Stahlpreise wird die Preisentwicklung zwischen dem Datum der Offerte und dem Datum der Materialbestellung gemäss Materialpreis-Index des Bundes (KBOB-Index) berücksichtigt. Die Preise für spätere Bestellungen und Änderungen werden mit dem Teuerungsindex des Folgemonats der Bestellung indexiert. Die Materialbestellung kann nur aufgrund definitiver Stücklisten erfolgen (siehe SZS-Empfehlung „Materialpreis-Indexierung“).

Der KBOB-Materialpreisindex (Pos. 27.1 Stahl) ist geeignet und ausführlich, wobei der Index nicht als "Tageskurs" sondern erst nach der Erhebung erhältlich ist. Der KBOB-Index kann beim Bundesamt für Bauten und Logistik abonniert werden (www.kbob.ch >Publikationen >Preisänderungsfragen >Teuerungsindices >Materialpreisindex). Die meisten Stahlbau-Unternehmungen haben Zugriff auf diese Daten und können den Index bei der Abrechnung nachweisen.


3. Was gilt bezüglich Regietarife?

Die meisten Unternehmungen führen eigene Regieansätze - sofern sie dem Gesamtarbeitsvertrag angehören, sind die Ansätze auf jene der SMU abgestimmt (www.smu.ch >Verrechnungsansätze).


4. Was gilt bezüglich Walztoleranzzuschlag?

Die Norm SIA 118/263 "Allgemeine Bedingungen für Stahlbau" kennt keinen Walztoleranzzuschlag mehr, massgebend für den Einzelfall ist jedoch die Vertragsbasis.

5. Sind die Ausschreibungstexte für Blechbefestigungen in der SZS-Publikation B7 noch aktuell?

Die Ausschreibungstexte in der SZS-Publikation "Wegleitung für die Befestigung von Stahlprofilblechen, B7" erscheinen aufgrund der Swisscodes nicht speziell anpassungsbedürftig. Im übrigen verweisen wir auf die Informationen der Produktvertreiber und auf das Erläuterungsblatt zu B7 in der Korrigenda.


6. Könnten die Ausschreibungstexte für Blechbefestigungen in der SZS-Publikation B7 durch eine funktionale Ausschreibung ersetzt werden?

Grundsätzlich ist die funktionale Ausschreibung ein interessantes Instrument zur Erlangung innovativer Lösungen für besondere, präzis definierte Fälle.

Sie kann aber auch fragwürdig sein: Eine funktionale Definition "Trapezblech muss als Schubfeld wirken" reicht nicht aus zur richtigen Bestimmung der Befestigungen durch die Montageunternehmung.

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