FAQ

zum Thema: Ausführung (Fabrikation und Montage)

1. Darf der Unternehmer Konstruktionsdetails in einer Art ausführen, die von den SZS-Unterlagen oder andern Vorschriften abweicht (beispielsweise Stützenfüsse mit verbleibenden Plastikkeilen unterstopfen)?

Für den Unternehmer ist der Werkvertrag die Basis der Zusammenarbeit mit dem Kunden. Er muss sich an die dort aufgeführten Grundlagen halten - meistens sind dies die einschlägigen SIA-Normen, z.B. SIA 263 "Stahlbau" und SIA 263/1 "Stahlbau - Ergänzende Festlegungen" (Swisscodes) sowie SIA 118/263 "Allgemeine Bedingungen für Stahlbau" (Swissconditions).

Die Konstruktionsunterlagen des SZS (z.B. SZS-Publikation "Konstruktive Details im Stahlhochbau, C8") haben keine Rechtskraft, solange sie nicht in Plänen und Beschrieben vorgegeben sind. Die Details müssen aber konstruktiv und ingenieurmässig entsprechend dem Stand der Technik nachgewiesen und ausgeführt werden. Abweichungen von den Plänen erfordern eine Absprache mit dem Ingenieur.


2. Wer kann den Auftraggeber beraten, wenn ihm die vom Unternehmer gewählten Herstellungsverfahren fraglich erscheinen (z.B. für Vorwärmen, Schweissen, Überhöhen, Oberflächenvorbereitung, Vorspannen)?

Hierzu nennt die SZS-Publikation "Konstruktionstabellen C5/05" auf Seite 119 eine Reihe von Prüfinstituten. Weitere Informationsstellen finden sich auf dieser Website unter "Produkte+Dienste" oder können über die  SZS-Bauberatung erfragt werden.


3. Wie sind die Qualitätsanforderungen und die zugehörigen Prüfungen geregelt?

Die Anforderungen an die Qualität einer Stahlkonstruktion sind in den Ausschreibungsunterlagen anzugeben. Wird dort auf die SIA-Normen verwiesen, so gelten grundsätzlich die Qualitätsanforderungen gemäss Norm SIA 263 (z.B. Ziffern 2.5, 3.5, 8.5.2) und Norm SIA 263/1 (z.B. Ziffern 4, 6,10). Weil dabei aber vieles offen bleibt, werden die Qualitätsanforderungen meist in den Besonderen Bestimmungen, den Submissionsplänen und Materiallisten sowie allenfalls im Leistungsverzeichnis präzisiert. – Die Prüfverfahren sind meist in den SIA-Normen festgelegt, z.B. in den Ziffern 11.1 und 12.3 der Norm SIA 263/1. Der Prüfumfang ist z.B. für Schweissnähte in Tabelle 12 der Norm SIA 263/1 beschrieben. Präzisierungen, ergänzende Prüfungen sowie Musterstücke müssen aus den Ausschreibungsunterlagen hervorgehen. Zugehörige Vereinbarungen sind vor Vertragsabschluss zu treffen.


4. Wie sind die Anforderungen an die Herstellungsqualität bei Schweissarbeiten geregelt?

Grundsätzlich definiert der projektierende Ingenieur die Bewertungsgruppe und somit die Qualität einer Schweissnaht (siehe SIA 263/1 "Stahlbau - Ergänzende Festlegungen", Ziffer 11.1). Schweissnähte werden normalerweise der Bewertungsgruppe C (allenfalls D) zugeordnet. Nähte der Gruppe B müssen in den Ausschreibungsunterlagen klar gekennzeichnet und auch massvoll angewendet werden, da sie wesentlich höhere Kosten verursachen. Der Unternehmer muss über eine entsprechende Herstellerqualifikation verfügen (siehe SIA 263/1, Tab. 14). Der SIA führt ein Register über die Hersteller und ihre Qualifikation (siehe SIA-Website und Veröffentlichung im tec21). Siehe auch SZS-Publikation "Konstruktionstabellen C5/05" Seiten 102-104. Der Auftraggeber kann QS-Belege des Unternehmers für die Schweissarbeiten verlangen.


5. Wie kann ein Unternehmer die geforderte Hersteller-Qualifikation erlangen?

Mit einem Antrag an ein vom SIA bestimmtes Prüfinstitut:

  • SVS Basel
  • SWI Yverdon

Anschriften siehe SZS-Publikation "Konstruktionstabellen C5/05" Seite 119.

Für die Anforderungen ist insbesondere die Norm SIA 263/1 "Stahlbau - Ergänzende Festlegungen" massgebend.


6. Wie sind die Anforderungen an die Herstellungsqualität hinsichtlich Formabweichungen geregelt?

Soweit der Werkvertrag keine besonderen Toleranzen vorschreibt, ist insbesondere die Norm SIA 263/1"Stahlbau - Ergänzende Festlegungen", Ziffer 10, massgebend. Auch die Walztoleranzen sind zu beachten (siehe SZS-Publikation "Konstruktionstabellen C5/05" Seiten 116-118). Für strittige Fälle nennen die "Konstruktionstabellen C5/05" auf Seite 119 eine Reihe von Prüfinstituten, weitere Experten können über SZS-Bauberatung erfragt werden.


7. Wer kann aufgetretene Herstellungsmängel beurteilen und beim weiteren Vorgehen beraten?

Hierzu nennt die SZS-Publikation "Konstruktionstabellen C5/05" auf Seite 119 eine Reihe von Prüfinstituten. Weitere Informationsstellen finden sich auf dieser Website unter "Produkte+Dienste" oder können über die SZS-Bauberatung erfragt werden. Auch die Hochschulen können auf Anfrage Experten zur Verfügung stellen.


8. Wer gibt Auskunft zum Thema Arbeitssicherheit?

Die massgeblichen Informationen sind verfügbar bei

  • Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS 
  • Schweizerische Metall-Union SMU
  • SUVA
  • Schweizerischer Verein für Schweisstechnik SVS


Namentlich sei verwiesen auf die EKAS-Richtlinien und die SMU-Branchenlösung.

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