Ausbildungskurse

Ausbildungskurse 2010 für Applikateure und Experten von Brandschutzbeschichtungen

Veranlassung

Die Applikation von Brandschutzbeschichtungen gibt in der Praxis immer wieder Anlass zu Diskussionen. In Absprache mit den Behörden wurden deshalb die Grundlagendokumente und Anwendungsformulare überarbeitet und die Anforderungen für Applikateure erhöht. Die neuen Unterlagen sind am 11. März 2010 von der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF als „Stand der Technik“ anerkannt worden und ersetzen alle früheren Vorgaben.

Mit den neuen Papieren werden die Abläufe optimiert und verdeutlicht, die Verantwortlichkeiten und Entscheide geklärt und umfassend dokumentiert. Dieses Instrumentarium wird zukünftig Mängel bei Brandschutzbeschichtungen vermeiden helfen. Es soll mit einer nachhaltigen Informationskampagne und mit Kursen bekannt gemacht werden.


Zielpublikum der Ausbildungskurse 2010

Die SZS-Ausbildungskurse im Mai / Juni / Juli 2010 richteten sich ausschliesslich an Applikateure und Experten, um eine gemeinsame Basis zu schaffen und allen die Neuerungen in den Anwendungsgrundlagen aufzuzeigen.

Die Teilnahme am Kurs und das Bestehen einer anschliessenden Prüfung war für alle Personen in den damaligen SZS-Registern für Brandschutz-Applikateure und Experten obligatorisch, sofern sie in die neuen VKF-Personenregister übertreten wollten. Die Kurse standen auch weiteren Applikateuren offen, welche grundlegende Kenntnisse über Profilfaktoren, Schichtdickenfestlegung, Nassschichtdickenüberwachung, Klimakontrolle und -protokollierung sowie praktische Applikationserfahrung besassen und einen Eintrag ins VKF-Register wünschten. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass das professionelle Wirken als Applikateur erhebliche einmalige Investitionen (ca. CHF 30'000.-) für Spritz- und Messgeräte erfordert.


Modalitäten der Ausbildungskurse 2010

Alle Personen in den SZS-Registern wurden schriftlich über die neuen Modalitäten informiert und zur Kursteilnahme aufgeboten. Jede eingetragene Firma muss für Stellvertretungen neu mindestens 2 Personen registrieren.

Jeder Kurs war gefolgt von einer VKF-Prüfung für Applikateure mit Multiple-Choice-Fragen, umfassend dämmschichtbildende Brandschutzsysteme, Vorschriften und Anwendungsanforderungen, Profilfaktorbestimmung, Trockenschichtdickenfestlegung, Nassschichtdickenwahl, Nassschichtdickenbestimmung, Klimabedingungen und Nachweis des Taupunktabstands, Protokollierung usw. Das einschlägige VKF-Reglement war unter http://bsronline.vkf.ch erschienen.

Ein VKF-Registereintrag erfolgte nur nach bestandener Prüfung.


Veranstalter der Ausbildungskurse 2010

Stahlbau Zentrum Schweiz

In Zusammenarbeit mit

  • Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF
  • kantonale Brandschutzbehörden (GVZ, ECAB Fribourg)
  • Fachverbände Isolsuisse, FRMPP, SMGV und VSKF 
      

Referate der Ausbildungskurse 2010

  • Roger Stirnimann, dipl. Bauingenieur FH
    Bereichsleiter Kantonale Feuerpolizei Zürich, Zürich
    “Dämmschichtbildende Brandschutzsysteme aus Sicht der Brandschutzbehörde“
      
  • Stephan Zingg, dipl. Bauingenieur ETH
    Stahlbau Zentrum Schweiz SZS, Zürich
    “Neue SZS-Unterlagen für die Prozesse und Abläufe“
     
  • Stefan Blaser, Geschäftsführer Gesamtunternehmung
    Roth AG Gerlafingen/Malters/Rümlang, Malerei / Brandschutz / Isolationen
    “Neuerungen in der Arbeitsausführung, QS-Massnahmen des Applikateurs“
     
  • Hans-Rudolf Scheller
    HRS Immobilien-Consulting, Rorbas
    “Qualität dank Experten – Aufgaben, Qualitätskontrolle und Messtechnik“ 

Neue Unterlagen für Brandschutzbeschichtungen

Die von der VKF als „Stand der Technik“ anerkannten neuen Unterlagen für Brandschutzbeschichtungen enthalten viele wichtige Änderungen, wie z.B.:

  • Technische Anforderungen (Abstandsmontage von Anschlussbauteilen für ungehindertes Aufschäumen, Schichtdickenzuschlag für Schichtdickenprüfung vor vollständigem Austrocknen, Oberflächen-Rauheit).
  • Organisatorische Anforderungen, unterstützt durch ein differenzierter dargestelltes Ablaufschema (keine Applikation ohne Bewilligung, Festlegung eines Brandschutz-Verantwortlichen auf Bauherrenseite, genaue Festlegung des Umfangs der Beschichtungsarbeiten, Vollständigkeitskontrollen, Dokumentation, Bauteil-Kennzeichnung in Brandschutzplänen oder mit Aufklebern, Unterhaltsanweisung)
  • Neues Formular für Gesuch an Brandschutzbehörden: Klärung der Voraussetzungen und Anforderungen; Verpflichtungen zur Abstandseinhaltung, zur Verantwortung hinsichtlich Altanstrichen, zur Bauteil-Kennzeichnung und zum Unterhalt; Projektarchitekt und Systemhalter werden unterschriftlich eingebunden, Nachweis des Feuerwiderstands nur bei rechnerisch optimierten Schichtdicken, Straffung des Bewilligungsverfahrens durch Wegfall der generellen Vorabklärung, Bewilligungserteilung auf demselben Formular möglich (im Bedarfsfall mit Auflagen, z.B. objektspezifisches QM-System mit unabhängigem Experten)
  • Ein umfassendes, klar strukturiertes QS-Protokoll für die Ausführung stützt die ordnungsgemässe Abwicklung. Es enthält Präzisierungen, Verschärfungen und zusätzliche Angaben (z.B. Vorabklärungen, Grundbeschichtung, Altanstriche, Gerätschaften und Messinstrumente, Applikationsverfahren, Eigenüberwachung, objektspezifischer Schichtdickenzuschlag für Messzeitpunkt, Präzisierung der Fehlertoleranz, Klimaprotokollierung bis zur Deckbeschichtungs-Applikation erweitert). Alle QS-Schritte sind mit Stempel und Unterschrift auf den Protokollen zu bestätigen.
  • Dem Planer steht ein separates QS-Protokoll mit allen Planungs- und Kontrollschritten zur Verfügung, z.B. für Objekteignung, Distanzmontage, Untergrund, Bauprogramm und Vollständigkeitskontrollen.
  • Neuregelung des Registers der Fachpersonen, mit Übergang vom SZS an die VKF (Zertifizierungs-Bedingungen betreffend Ausbildung, Prüfung, Gebühren, Gültigkeitsdauer und Weiterbildungspflicht; zu Stellvertretungszwecken mindestens 2 registrierte Fachpersonen pro eingetragene Firma, Registerführung durch die VKF) – enthält auch die zertifizierten Experten für Brandschutzbeschichtungen.

Vorgeschichte

Dämmschichtbildende Brandschutzsysteme sind „High-tech-Produkte“, welche eine hohe Verarbeitungsqualität erfordern. Früher waren sie in der Schweiz nur bis zur Klasse R30 (F30) zugelassen. Um die Qualität dieser Brandschutzsysteme zu stärken und um sie neu bis R60 (F60) zuzulassen, einigten sich Industrie und Brandschutzbehörden im Jahr 2003 auf einfache, leicht handhabbare Qualitätssicherungs-Regelungen.

In der Folge wurde von der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) für solche Systeme die Brandschutz-Erläuterung 1008 verabschiedet, welche für die Anwendung von dämmschichtbildenden Brandschutzsystemen R30 (F30) und R60 (F60) auf Stahlbauteilen Mindestanforderungen an die Ausbildung und Arbeitsüberwachung festlegte und die Eigenverantwortung der Lieferanten und Applikateure förderte. Damit durften dämmschichtbildende Brandschutzanstriche nur mit Genehmigung der zuständigen Brandschutzbehörde angewendet werden, unter Aufsicht von Personen, die vom Stahlbau Zentrum Schweiz (SZS) ausgebildet wurden und die Verantwortung für die fachgerechte Applikation tragen. Besucher der entsprechenden Ausbildungskurse (Applikateure aus Stahlbaufirmen, Korrosionsschutzfirmen, Malereibetrieben und Brandschutz-Fachfirmen) liessen sich im SZS-Register der ausgebildeten Brandschutz-Applikateure eintragen.


Zukünftige Ausbildungskurse, Ausbildungssituation und Systemdurchlässigkeit

In der ganzen Schweiz wurden vom SZS seit 2003 etwa 480 Handwerker zu Brandschutz-Applikateuren ausgebildet. Die Anzahl der zertifizierten Applikateure betrug Ende 2009 total etwa 300, diejenige der eingetragenen Firmen etwa 200. Damit war die Basis für die Applikation von Brandschutzbeschichtungen bereits sehr breit. Dies brachte mit sich, dass ein beträchtlicher Teil der Ausgebildeten nur selten oder gar nicht im Brandschutz aktiv war. Eine Konzentration auf deutlich weniger Firmen mit gut ausgebildetem, regelmässig praktizierendem Personal wurde als vorteilhaft erachtet, um die Qualität der Ausführungen und den Ruf der Brandschutzbeschichtungen im Stahlbau weiter zu heben. Aus dieser Optik verzichtet die Stahlbaubranche auf die Fortführung der Grundkurse für Brandschutz-Applikateure und legt vermehrt Gewicht auf Weiterbildungskurse, als attraktiv gestaltete Fachveranstaltungen für alle Applikateure.

Wie können Personen oder Firmen vorgehen, wenn sie Brandschutzbeschichtungen applizieren möchten, aber noch nicht im VKF-Applikateur-Register oder im SZS-Firmenregister der Applikateure eingetragen sind? Hier bieten sich mehrere Möglichkeiten:

  1. Applikateurfirmen ohne SZS-Registereintrag können die Kooperation mit bereits eingetragenen Firmen suchen.
     
  2. Berufsleute können sich unter der Überwachung eines VKF-zertifizierten Applikateurs in die Praxis der Brandschutzbeschichtungen einarbeiten. Die zahlreichen Firmen, welche hierzu als Arbeitgeber oder als Federführende einer Arbeitsgemeinschaft auftreten können, sind im SZS-Register der Applikatuerfirmen eingetragen.
      
  3. Um sich als VKF-zertifizierter Applikateur registrieren zu lassen, genügt zukünftig das Bestehen einer VKF-Prüfung.
      
  4. Will sich eine Firma neu für Brandschutzbeschichtungen im SZS-Firmenregister eintragen lassen, kann sie hierzu geeignete Mitarbeiter an VKF-Applikateurprüfungen senden oder VKF-zertifizierte Applikateure auf dem Arbeitsmarkt suchen und sich so die nötige Grundlage für eine Anmeldung ins SZS-Firmenregister beschaffen. Das professionelle Wirken erfordert allerdings erhebliche einmalige Investitionen (ca. CHF 30'000.-) für Spritz- und Messgeräte.

Weiterbildungskurse

Zukünftige SZS-Weiterbildungskurse für Applikateure und Experten werden separat angekündigt!

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